Einreise nach Österreich
Mit der 13. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung gelten für die Einreise nach Österreich, unabhängig aus welchem Land die Einreise erfolgt, ab 22.02.2022 folgende Regeln:
- 3-G (Geimpft, Genesen oder Getestet) – Nachweispflicht bei Einreise aus sämtlichen Staaten.
- Liegt bei der Einreise kein 3-G Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses eine zehntägige Quarantäne anzutreten
- Zurzeit werden keine Länder als Virusvariantengebiete eingestuft
- Der gesetzliche Mindestabstand für eine weitere Impfdosis („Booster“) wird von 120 auf 90 Tage reduziert
- Unter 12-Jährige sind von der 3-G-Nachweispflicht ausgenommen
Stornobedingungen
Allgemeine Stornobedingungen
lt. AGBH (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie)
- bis 2 Wochen vor Anreise kostenlos
- 2 Wochen bis 1 Woche vor Anreise verrechnen wir 50 %
- bei kurzfristigem Storno oder vorzeitiger Abreise verrechnen wir 100 % des Reisepreises
Stornobedingungen COVID-19
Sind wir oder Sie auf Grund von in Österreich oder regional in Vorarlberg verhängten COVID Maßnahmen gezwungen, Ihre Buchung zu stornieren, refundieren wir Ihnen Ihre allfällige Anzahlung bzw. fallen keine Stornogebühren an. In jedem anderen Fall eines Storno Ihrer Buchung (beispielsweise aus Gründen von Reisebeschränkungen in Ihrem/r Land/Region etc.) fallen die in unserem Angebot enthaltenen Stornogebühren an. Wir können Ihnen nur empfehlen, eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Anreise im Sommer
Während der Sommeröffnungszeiten ist Oberlech mit dem Auto bequem über eine Privatstraße von Lech aus erreichbar. Hauseigene Park- und Garagenplätze stehen unseren Gästen kostenlos zur Verfügung.
Sollte Ihre Anreise nach 21 Uhr erfolgen, bitten wir Sie unsere Rezeption zu informieren. Weitere Details zur Anreise nach Oberlech.